Gemeinsam stark für gute Pflege: Pflegekammerkonferenz
Konstituierende Sitzung
Nach der Ankündigung der Einberufung der Pflegekammerkonferenz auf dem Deutschen Pflegetag 2019 fand am 14. Juni 2019 in Berlin die konstituierende Sitzung statt.
Die drei bestehenden Landespflegekammern haben gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat e. V. (DPR) die Pflegekammerkonferenz gegründet.
Die Pflegekammerkonferenz ist die Bundesvertretung der landesrechtlich geregelten Pflegekammern. Sie ist die berufspolitische Interessenvertretung der Pflegefachberufe auf Bundesebene, dient der länderübergreifenden Kommunikation sowie der Harmonisierung von Ordnungen. Sie vernetzt die Aktivitäten der bestehenden Landespflegekammern. Als Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern arbeitet sie aktiv an pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene mit.
Ziele der Pflegekammerkonferenz
Als Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern legt die Pflegekammerkonferenz den Grundstein für die Bundespflegekammer. Sie vernetzt die Aktivitäten der bestehenden Landespflegekammern. Gemeinsam arbeiten die Kammern durch die Pflegekammerkonferenz an pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene mit.
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Einflussnahme auf Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene.
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Zusammenschluss der Pflegefachpersonen in Deutschland.
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Vernetzung der Aktivitäten der bestehenden Landespflegekammern.
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Harmonisierung und Vereinheitlichung wichtiger Eckpunkte, wie der Weiterbildungs- und Berufsordnungen der einzelnen Kammern sowie bei länderübergreifenden Pflegethemen.
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Bündelung und Vertretung der Interessen der Pflegefachpersonen auf Bundesebene.